Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 2260 Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht

BGB § 2260 Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht

[ Auszug: (1) Das Nachlassgericht hat, sobald es von dem Tode des Erblassers Kenntnis erlangt, zur Eröffnung eines in seiner Verwahrung befindlichen Testaments einen Te ... ]